Willkommen
Forum für Menschenrechte und Nachhaltigkeit
20 Organisationen im Kreis Steinfurt haben den 10.12.2020, den INTERNATIONALEN TAG DER MENSCHENRECHTE zum Anlass für die Neugründung des zivilgesellschaftlichen Forum für Menschenrechte und Nachhaltigkeit genommen.
Ziel ist es, die Zivilgesellschaft im Kreis Steinfurt zu stärken und ihr durch das gemeinsame Auftreten eine unüberhörbare Stimme zu verleihen.
Wir wollen uns stark machen für die drängende und überlebenswichtige Herausforderung
unsere von sozialer Spaltung und ökologischem Raubbau bedrohte Gesellschaft in
eine zukunftsfähige, solidarisch und ökologisch ausgerichtete Gemeinschaft umzugestalten
- SEHEN SIE hierzu die PORTRAITS der beteiligten Organisationen in der Rubrik „Partner“!
- INFORMIEREN SIE SICH über HISTORIE UND GRUNDIDEE zur Gründung des Forums im Bereich „FORUM“!
- ERKUNDEN SIE, weitergehende Informationsmöglichkeiten zu verwandten Themen im Bereich „LINKS UND MEHR“.
Erstmalig im Jahre 2018 hatte ein spontanes Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen im Kreis Steinfurt den 70. JAHRESTAG DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE zum Anlass für einen gemeinsamen Informations- und Kulturabend genommen und beschlossen, dieses Veranstaltungsformat zu einer neuen Tradition zu machen. Im Corona-Jahr 2020 vergrößerte sich der Kreis und brachte als "Aktionsbündnis Demokratische Wahlen" mit einer vielbeachteten Podiumsdiskussion soziale und ökologische Themen in die Debatten zur Kommunalwahl ein. Daraus entstand der Wunsch nach langfristiger Kooperation, die das neugegründete Forum gewährleisten soll.
KOMMEN SIE gerne dazu und werden Mitglied im FORUM FÜR MENSCHENRECHTE UND NACHHALTIGKEIT! ( Kontakt )
Im Jahr der Bundestagswahl haben wir uns gemeinsam lautstark zu Wort gemeldet und den wichtigen Anliegen zivilgesellschaftlicher Organisationen, insbesondere den Forderungen der 30 Menschenrechtsartilkel und 17 Nachhaltigkeitsziele eine unüberhörbare Stimme zu verleihen!
Margret Schepers, Uli Ahlke, Mechtild Tecklenborg, Herbert Speemanns und Reinhard Mau
Aktuelles
Situation in der ZUE Ibbenbüren
Die Hoffnung, man könne sich im neuen Jahr wieder persönlich begegnen, hat sich für die Aktiven im Netzwerk für Humanität und Bleiberecht leider nicht erfüllt. Auch das Januar-Treffen musste digital in Form einer Zoom-Konferenz durchgeführt werden.
VdK für mehr Inklusion für Menschen mit Behinderung
„Die Bilanz des Sozialverbands VdK fällt jetzt bald 12 Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen durchwachsen aus. Immer noch sind viele Menschen mit Behinderung von uneingeschränkten Teilhabemöglichkeiten weit entfernt.“ S o Dr. Reinhold Hemker, Vorsitzender des Sozialverbandes VdK im Kreis Steinfurt mit Stand vom 31.12.2020 15072 Mitgliedern in 30 Ortsverbänden. Denn Teilhabe sei ein Menschenrecht, wie es das Bundesteilhabegesetz zum Ausdruck bringt. Dafür müsse sich noch viel bewegen. Darum machten die Mitglieder des VdK wie besonders das im Kreisvorstand für Menschen mit Behinderung zuständige Vorstandsmitglied Rolf Hötker immer überall und auf allen Ebenen deutlich, dass, um die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland mit Leben zu füllen, der Sozialverband VdK auf eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) setzt. Hier müssten der Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und das Recht auf Teilhabe ohne Barrieren gesetzlich festgeschrieben werden. Dabei seien, das habe man bei der ehren- und hauptamtlichen Beratungsarbeit unter den Bedingungen der Corona-Pandemie gemerkt,, dass hiervon besonders Frauen betroffen sind. Zuständig dafür ist das Vorstandsmitglied Eugenie Fieker. Unsere Forderungen werden im mit den Beispielen untermauert, die wir in den Sprechstunden und über Berichte von Menschen erfahren, die sich per Mail oder telefonische bei VdK-Mitgliedern oder auch direkt an unsere Geschäftsstelle in Ibbenbüren wenden. Sie lauten: Die Selbstbestimmung und das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen stärken und nicht einschränken. Denn auch für Menschen mit Behinderungen gilt das Recht, selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie wohnen und arbeiten möchten.