Mehr Kirchenasylplätze in der Region

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Netzwerk für Kirchenasyl

Im Netzwerk für Humanität und Bleiberecht steht momentan der Schutz von Geflüchteten, denen aufgrund der Dublinvereinbarung eine Abschiebung in ein anderes europäisches Land droht, an vorderster Stelle. Am Beispiel einer vierköpfigen Familie aus dem Iran, die sich derzeit im Schutz durch das Kirchenasyl befindet, erleben wir die Ängste, die Verzweiflung und die Not der Menschen hautnah.

Von einem Tag auf den anderen mussten sie vor der Staatsgewalt im Iran fliehen, um ihr Leben zu retten. Vier Jahre versuchten sie verzweifelt, über die Balkanroute ein sicheres Land zu erreichen, welches ihnen Schutz und eine Zukunftsperspektive bietet. An der bosnisch-kroatischen Grenze erlebten sie 18 Pushbacks, waren erneut gewaltsamen Zugriffen durch die Staatsgewalt ausgesetzt. Frau B. wurde so massiv verletzt, dass sie im Krankenhaus operiert werden musste. Weder Bosnien noch Kroatien konnte ihnen mehr bieten als ein Leben im Auffanglager. In Deutschland angekommen erhofften die Krankenschwester und der Heizungsbauer nach Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse für sich eine Arbeitsmöglichkeit und für die Söhne einen Ausbildungsplatz mit anschließender fester Arbeit. Sie bekamen jedoch eine Mitteilung, dass sie aufgrund der Dublinvereinbarung nach Kroatien zurückgeführt würden. Für die vier Familienmitglieder war das eine Horrorvorstellung. Dass sie hier in der Region Schutz durch die Evangelische Kirche erfuhren und ins Kirchenasyl aufgenommen wurden, war für sie ein großes Glück. Nach Ablauf der 6 monatigen Dublinfrist Mitte Dezember wird ihr Asylantrag in Deutschland angenommen und geführt. Damit verbinden die Eltern und ihre Söhne nach vierjähriger Odyssee die Hoffnung auf eine Zukunftsperspektive.

Der Tag der Menschenrechte ist für uns ein Anlass, auf diese in unseren Augen unmenschlichen Erfahrungen aufmerksam zu machen. Das Schicksal der Familie aus dem Iran ist kein Einzelfall. Wir brauchen mehr Kirchenasylplätze hier in der Region, damit der Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, das Recht auf Asyl, danach seine Anwendung finden kann.

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